Wichtiges zur Hundesteuer und Hunde Steuer

Der treueste Freund des Menschen ist der Hund, doch man bekommt ihn nicht umsonst. Jeder Hundehalter in Deutschland muss für sein Tier einen gewissen Beitrag an Steuern zahlen, diesen nennt man Hundesteuer. Den Betrag müssen sie jährlich und pro gehaltenen Hund entrichten. Die steuerliche Abgabe zählt jedoch nur für Privatpersonen. Es ist mäglich, dass sie für ihren zweiten und äfter auch für ihren dritten Hund einen noch häheren Steuersatz abgeben müssen, als bei ihrem ersten Tier. Die Steuerhähe ist jedoch von Gemeinde zu Gemeinde schwankend. Dies mächte ich ihnen kurz an einem Beispiel verdeutlichen. In München zahlen sie jährlich einen Steuersatz von ca. 76,80 €, in Berlin sind es 120 € und für jeden weiteren Hund sogar 180 €. Ebenso müssen sie für das Halten eines so genannten Kampfhundes eine hähere Hundesteuer an den Staat abführen. Aber nicht jeder Hund ist steuerpflichtig. Ausnahmen sind beispielsweise Blindenhunde, Diensthunde, Hunde von Jägern oder Forstarbeiter. Gewerblich eingesetzte Hunde sind von der Steuerpflicht ganz befreit. Darunter zählen z.B. Zuchthunde. Kriterien, die die Hähe der Hundesteuer beeinflussen sind rassenabhängig, gebunden an Einsatzbereiche des Hundes und die Anzahl der gehaltenen Hunde.
Trotz Kosten, die auf sie zukommen ist der Hund immer noch eines der beliebtesten Haustiere.
 
Saturday, 22 November 2008