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Nachricht |
Bob
Hundekenner


Anmeldedatum: 06.10.2008
Beiträge: 673
Wohnort: Essen
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Verfasst am:
27.02.2009, 10:36 |
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...hat schon mal einer diese blöde Verordnung/Gesetz durchgelesen
Hab mal aus Neugier reingelesen und ich muss sagen so einiges find ich mal richtig blöd mal von den Geldbußen in einigen Sachen ganz abgesehen.
Hier nur ein Beispiel:
§ 3 Hund wird vom Halter nicht sicher an der Leine geführt. Geldbuße in Höhe von 250,00 Euro
Wonach richten die sich oder wie kommen diese Leute zu solchen Äußerungen  |
_________________ Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die Kaltschnäuzigkeit mancher Menschen
Ernst K.Hauschka |
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Verfasst am:
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Dachser
Moderator

Anmeldedatum: 10.05.2008
Beiträge: 423
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Verfasst am:
27.02.2009, 14:52 |
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Wußte ich gar nicht, denn meine Hunde laufen immer frei, wenn ich auf der Wiese bin, oder ist das im Stadtgebiet gemeint, da hätte ich schon Angst wegen der Autos. |
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bambam
Site Admin


Anmeldedatum: 25.09.2007
Beiträge: 344
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Verfasst am:
28.02.2009, 21:19 |
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Das ist doch mal wieder ein völlig überzogene Höhe des Bußgeldes. 250 EUR, das ist meiner Meinung nach überhaupt nicht angemessen. Naja, das sind wir ja vom lieben Staat gewohnt. |
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Dachser
Moderator

Anmeldedatum: 10.05.2008
Beiträge: 423
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Verfasst am:
01.03.2009, 02:21 |
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Ich denke, daß dieses Strafmaß mit den Vorkommnissen von verschiedenen Hunden, wo die andere gebissen haben, so drastisch verschärft wurden.Heute kannst du im Laden klauen, dann kostet das nichts, oder 100,-€ und wenn dein Hund nicht an der Leine läuft, kostets 250,-€
Müßte ich dann 500,-€ zahlen mit 2 Hunden?  |
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Blackandwhite
Hunde Teenie

Anmeldedatum: 22.06.2008
Beiträge: 402
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Verfasst am:
01.03.2009, 15:15 |
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Ich denke es geht hier nicht darum OB ein Hund an der Leine geführt wird, sondern dass WENN er an der Leine geführt wird, dies mit gebührender Sicherheit zu erfolgen hat.
> Also z.B. keine schleifende 3-Meter Leine an der Straße, wo dein Hund dann viel Raum zur Verfügung hat, um Passanten zu ängstigen oder auf die Straße zu hüpfen.
> Oder Thema Kinder und Hunde - der Erziehungsberechtigte muss dafür Sorge tragen, dass der Hund gesichert ist, also kein Kind den Hund führen lassen.
> Keine beschädigten Leinen verwenden, die bei Beanspruchung reißen würden.
Und ähnliches, mehr fällt mir nur gerade nicht ein.
Hält man sich nicht an eigentlich für den gesunden Menschenverstand offensichtliche Sicherheitsvorkehrungen, kann man - falls man vom Ordnungsamt erwischt wird - mit der oben genannten Strafe rechnen.
Meine Interpretation erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit, ist nur die Art, wie ich diese Vorschrift auslegen würde. |
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