Hundegesetz für die Schweiz


Keine weitere Gegenwehr des Bundesrates gegen ein eidgenössisches Hundegesetz berichtet die 20min.ch heute in einem Artikel. Mit dem Gesetz wollen die Schweizer das Verantwortlichkeit für die Hundehalter stärken. In der kommenden Sommersession sollen dem Rat ein Verfassungsartikel und ein Bundesgesetz vorgelegt werden. Das geplante Verbot einiger gefährlicher Hunderassen wurde aufgrund heftiger Opposition fallengelassen.

Diese Vorlage knüpft sich an das Tierschutzgesetz eng an wie mit der Meldepflicht bei Beissunfällen und mit der systematischen Aus- und Weiterbildung der Hundehalter. Dazu kommen eine verschärfte Haftung und eine obligatorische Haftpflichtversicherung. Das Gesetz soll auch helfen die Kantonalen Regelungen zu vereinheitlichen. Die Kantone erhalten aber weiterhin die Möglichkeit weitergehende Vorschriften zusätzlich zum Gesetz zu erlassen.

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